Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 08.06.2026 die Genehmigung zur Änderung und Umnutzung eines ehemaligen Hotelgebäudes in ein Wohngebäude sowie zur Errichtung einer Garage mit Dachterrasse, 3 Terrassen, 1 Balkon und 2 Außentreppen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße 69, Gemarkung Lichtenberg, Flurstück 85/9 (Az. 632.20252482).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
- Mit Erteilung der Baugenehmigung wird das von der Gemeinde Lichtenberg versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 23/2026 vom 10.06.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 23/2026 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: