Bautzen, DER LANDKREIS

2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Bautzen genehmigt

27.02.2026

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Genehmigung der 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Bautzen

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den Abwasserzweckverband Bautzen hat mit Bescheid vom 05.12.2025 (AZ: 093.1101:17-AZV-Bz<2.Änderung) auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, wie folgt entschieden:

„Die am 12.11.2025 von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bautzen beschlossene 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Bautzen vom 08.11.2017 wird genehmigt.“

Die 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung wird hiermit bekannt gemacht.

Bautzen, den 05.12.2025

Landratsamt Bautzen

Udo Witschas

Landrat

Lesen Sie hier die 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Bautzen vom 12.11.2025