Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 14.05.2025 zwei neue Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall und Unfallwild, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse. Die Allgemeinverfügungen gelten zum einen für die Sperrzone 1 (Pufferzone) und zum anderen für die Sperrzone 2 (gefährdetes Gebiet).
Die Allgemeinverfügungen vom 14.05.2025 heben die Allgemeinverfügung vom 28.2.2024, die Allgemeinverfügung vom 31.05.2025 und die beiden Allgemeinverfügungen vom 17.09.2024 auf.
Ihre Rechte
Gegen die Allgemeinverfügungen vom 14.05.2025 können Sie Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der jeweiligen Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.
Allgemeinverfügungen vom 14.05.2025
- Afrikanische Schweinepest: Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für die Sperrzone 1 (Pufferzone) vom 14.05.2025 barrierearmes Dokument
- Afrikanische Schweinepest: Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für die Sperrzone 2 (gefährdetes Gebiet) vom 14.05.2025 barrierearmes Dokument
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