
Jetzt Antrag für ehrenamtliches Engagement stellen!
Erste Förderphase: Unterstützung von Projekten für Veranstaltungen
Vereine und Initiativgruppen können Fördermittel aus dem Ehrenamtsbudget 2025 beim Landratsamt Bautzen beantragen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Freistaat Sachsen hat der Landkreis Bautzen bisher nur anteilige Fördermittel für den Bereich Ehrenamt erhalten. Sobald der Staatshaushalt 2025/2026 vom Sächsischen Landtag beschlossen ist, rechnen wir mit weiteren Fördermitteln.
In der ersten Phase werden daher nur Projekte von Vereine und Initiativen gefördert und unterstützt, die im ersten Halbjahr 2025 Veranstaltungen mit einem konkreten Anlass planen und durchführen. Wir bitten um Verständnis.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines einfachen Onlineverfahrens. Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wichtig ist, dass die Maßnahme im Jahr 2025 umzusetzen ist.
Nicht gefördert werden Investitionen, Personalausgaben oder Aufwandsentschädigungen sowie Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden z.B. durch die Sportförderrichtlinie, Feuerwehrrichtlinie, Kulturförderrichtlinie oder Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk.
Weitere Informationen zur Antragsstellung Ehrenamtsförderung finden Sie hier:
Hier finden Sie das Formular.
Hier finden Sie den Kontakt der Ehrenamtsbeauftragten.
- zur Seite der EhrenamtsbeauftragtenHier erhalten Sie weitere Informationen über das Ehrenamt