Bekanntmachung
Genehmigung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Göda und der Großen Kreisstadt Bautzen zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und dessen Finanzierung
Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Göda und die Große Kreisstadt Bautzen hat mit Bescheid vom 24. September 2024 (AZ: 15.2-030.019:24-Bz-Göda) auf der Grundlage des § 72 (1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 15. April 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 134) geändert worden ist, wie folgt entschieden:
„Die zwischen der Gemeinde Göda und der Großen Kreisstadt Bautzen abgeschlossene Zweckvereinbarung vom 29. April 2024/27. März 2024 zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und dessen Finanzierung wird genehmigt.“
Landratsamt Bautzen
Udo Witschas, Landrat
Lesen Sie hier die Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Göda und der Großen Kreisstadt Bautzen