Bautzen, DER LANDKREIS

Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Neschwitz und Königswartha genehmigt

18.08.2025

Bekanntmachung

Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und dessen Finanzierung in den Gebieten der Gemeinden Neschwitz, Puschwitz und Königswartha

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Neschwitz und die Gemeinde Königswartha hat mit Bescheid vom 25. November 2024 (AZ: 15.2-030.019:24-New-Köw) auf der Grundlage des § 72 (1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 15. April 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022  (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 134) geändert worden ist, wie folgt entschieden:

„Die zwischen der Gemeinde Neschwitz und der Gemeinde Königswartha abgeschlossene Zweckvereinbarung vom 11. November 2024 zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und dessen Finanzierung in den Gebieten der Gemeinden Neschwitz, Puschwitz und Königswartha wird genehmigt.“

Landratsamt Bautzen
Udo Witschas, Landrat