Bautzen, DER LANDKREIS

Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor genehmigt

10.09.2025

Genehmigung der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer ortsfesten Befehlsstelle mit ortsfester Landfunkstelle zwischen den Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor hat mit Bescheid vom 06. August 2025 (Az.: 15.2-030.019:24-Grd-Mal-Radi) auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite134) geändert worden ist, wie folgt entschieden: 

„Die zwischen den Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor abgeschlossene Zweckvereinbarung vom 16. Dezember 2024 über die Errichtung und den Betrieb einer ortsfesten Befehlsstelle mit ortsfester Landfunkstelle wird genehmigt.“

Landratsamt Bautzen
Udo Witschas, Landrat

Lesen Sie hier die Zweckvereinbarung der Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor vom 16.12.2024