Bautzen, DER LANDKREIS

Umstufung einer Ortsstraße in der Stadt Bautzen

30.07.2025

Parkplatz Schliebenstraße zum beschränkt-öffentlichen Platz abgestuft

Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 22.07.2025 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung unter dem Aktenzeichen 650.1522:BTZ-WVS-25-OS284-PPl.Schliebenstraße erlassen:

Inhalt der Allgemeinverfügung

  • In der Stadt Bautzen wird der “Parkplatz Schliebenstraße, Flurstück Nummer 2742/1, Gemarkung Bautzen in die Straßenklasse der beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze abgestuft.
  • Die Stadt Bautzen bleibt Träger der Straßenbaulast.

Gründe für die Abstufung

Der “Parkplatz Schliebenstraße” in der Stadt Bautzen, Ortsteil Westvorstadt, war bisher als Ortsstraße Nummer 284 gewidmet. Er war nicht in die zutreffende Straßenklasse eingeordnet.

Ortsstraßen dienen innerhalb der geschlossenen Ortslage dem allgemeinen (innerörtlichen) Verkehr, insbesondere der Erschließung anliegender Grundstücke. Dagegen haben die sonstigen öffentlichen Straßen  (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz) eine geringere örtliche Bedeutung. Ihr Gebrauch ist in der Regel eingeschränkt (hier: nur Parken).

Zu den beschränkt-öffentlichen Plätzen mit besonderer Zweckbestimmung gehören auch die Parkplätze. Ist eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse eingeordnet, soll diese in die entsprechende Straßenklasse umgestuft werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz).

Die Umstufung von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt das Landratsamt als untere Straßenaufsichtsbehörde. Die Stadtverwaltung Bautzen wurde am 07.11.2024 dazu angehört.

Auslegung der Umstufungsverfügung

Die Umstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 30.07.2025 bis zum 13.08.2025 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.

Bekanntmachung und Wirksamwerden

Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 31/2025 vom 30.07.2025 veröffentlicht und gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist am 13.08.2025, 24:00 Uhr als bekannt gegeben.

Ihre Rechte

Gegen diese Umstufungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bis zum 15.09.2025  24:00 Uhr) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen einzulegen.

Bautzen, den 22.07.2025
Carina Rossille, Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt

Rechtsgrundlage

Ihr Kontakt im Landratsamt

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