Bautzen, DER LANDKREIS

Tierheime in Sachsen erhalten mehr Förderung

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21.12.2023

Höhere Förderung für Personal- und Betriebsausgaben - jetzt beantragen!

Sachsens Tierheime werden stärker unterstützt

Tierheime, die von Tierschutzvereinen betrieben werden, können zukünftig für ihre Personal- und Betriebsausgaben eine höhere Förderung bekommen. Bisher war die Fördersumme auf bis zu 5.800 Euro jährlich pro Tierheim begrenzt. Künftig ist eine Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro pro Jahr pro Tierschutzverein möglich. Dabei bleibt die Höhe der Zuwendung wie bisher auf maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sachausgaben begrenzt. Die entsprechende Änderung der Tierschutz-Förderrichtlinie hat das Kabinett heute beschlossen. 

Die Förderrichtlinie Tierschutz unterstützt die Arbeit der Tierschutzvereine, indem nicht nur Investitionen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen staatlich gefördert werden, sondern auch Maßnahmen zum Betrieb eines Tierheims selbst, wie anfallende Sachausgaben und Personalausgaben.

Förderung von Investitionen bis 31.12.2024 möglich; Förderung von Sachkosten unbegrenzt möglich

Der erhöhte Förderbetrag von 10.000 Euro unterstützt die Tierschutzvereine sowohl bei den Personalausgaben als auch bei den Betriebsausgaben des Tierheims. Darunter fallen insbesondere Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Miete, Telefon- und Internetanschluss, Mitarbeiterfortbildungen im Bereich Tierschutz, aber auch Ausgaben für die Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Behandlung

Ziel der Mittelaufstockung für die hauptsächlich spendenfinanzierten Tierschutzvereine ist es, die Ausgabensteigerungen, insbesondere aufgrund der Anhebung des Mindestlohns und stark gestiegener Futtermittelpreise, ein Stück weit aufzufangen. Weitere Gründe für den höheren Mittelbedarf der Tierschutzvereine waren die Zunahme der zu betreuenden Tiere nach Ende der Corona-Krise, höhere Tierarztkosten, durch die Änderung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, gestiegene Baukosten und höhere Energiekosten.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für die Förderrichtlinie Tierschutz jährlich 1,32 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 400.000 Euro für Investitionen und 920.000 Euro für Sachkosten. Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz im Freistaat Sachsen, die insgesamt 55 Tierheime betreiben.

Ihr Ansprechpartner zur Förderrichtlinie Tierschutz sowie zur Antragstellung

Schwerpunkt der Förderrichtlinie Tierschutz ist im Bereich der Sachkosten die Kastration und das Chippen von herrenlosen Katzen sowie die Ausgaben für Futtermittel und Tierbedarfsgegenstände. Die Mittel können bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die Formulare hierzu werden auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt werden.