Bautzen, DER LANDKREIS

Preissprung bei den Mieten: Landkreis passt Jobcenter-Zuschüsse an

Geldscheine schauen aus einer Geldbörse heraus
27.05.2025

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Ob Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe - in vielen Fällen übernimmt der Landkreis Bautzen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und sorbische Angelegenheiten des Kreistages hat am Montag, 26. Mai 2025, eine Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie des Landkreises beschlossen. Dadurch werden die Vergleichsmieten im Landkreis erhöht.

Grund für die Erhöhung sind signifikante Preissteigerungen bei den Mieten im Landkreis Bautzen. Das bedeutet, dass auch eine in der Größe angemessene Wohnung teurer wird. Der Anstieg der Kosten fällt regional sehr unterschiedlich aus, es sind jedoch inzwischen in vier der neun regionalen Vergleichsräume erhebliche Mietkostensteigerungen festgestellt worden. Im Durchschnitt erhalten Leistungsempfänger daher ab Juni 2025 nun zwischen 17 und 20 Euro mehr pro Monat für ihre Wohnung. Die Entwicklung der Heizkosten ist von der Fortschreibung nicht umfasst.

Der Landkreis hatte die Richtlinie zuletzt im März 2024 zur Höhe der angemessenen Wohnungskosten neu beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Mietkostenanstiege musste nun reagiert werden. "Die in der Richtlinie festgesetzten Werte bilden den aktuellen Mietwohnungsmarkt nicht mehr ab, da sich auf dem frei verfügbaren Wohnungsmarkt nicht mehr hinreichend richtlinienkonforme Mietangebote finden lassen und es den Leistungsberechtigten damit nicht mehr ohne weiteres möglich ist, ihren notwendigen und erforderlichen Unterkunftsbedarf im Rahmen der Angemessenheitswerte zu decken", erklärte Sozialdezernentin Kristin Penther.