12.08.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 26.08.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf eines Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Grünberg | 192/2 | 1,3713 | Landwirtschafts-, Wald-, Wohnbaufläche, Gewässer |
Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 26.08.2025 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0728/2025
Lage des Flurstückes
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.