15.07.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 29.07.2025 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstücksnummer | Größe in Hektar | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Dreikretscham | 35/1 | 1,7191 | Landwirtschafts-, Wohnbaufläche |
Dreikretscham | 38 | 0,0860 | Landwirtschaft |
Dreikretscham | 62 | 0,2320 | Landwirtschaft |
Dreikretscham | 71 | 0,1240 | Landwirtschaft |
Dreikretscham | 73 | 0,2050 | Landwirtschaft |
Dreikretscham | 74 | 0,1210 | Landwirtschaft |
Dreikretscham | 76 | 1,0760 | Landwirtschaft |
Sollschwitz | 67 | 0,0660 | Landwirtschaft |
Sollschwitz | 142 | 1,1990 | Landwirtschaft |
Pannewitz/Neschwitz | 43 | 0,0900 | Landwirtschaft |
Die Grundstücke sind bis einschließlich 31.12.2026 verpachtet.
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte schriftlich bis zum 29.07.2025 dem Landratsamt Bautzen mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0630/2025
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.