Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Göda und Neschwitz

15.07.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 29.07.2025 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstücksnummer Größe in Hektar Nutzungsart
Dreikretscham 35/1 1,7191 Landwirtschafts-, Wohnbaufläche
Dreikretscham 38 0,0860 Landwirtschaft
Dreikretscham 62 0,2320 Landwirtschaft
Dreikretscham 71 0,1240 Landwirtschaft
Dreikretscham 73 0,2050 Landwirtschaft
Dreikretscham 74 0,1210 Landwirtschaft
Dreikretscham 76 1,0760 Landwirtschaft
Sollschwitz 67 0,0660 Landwirtschaft
Sollschwitz 142 1,1990 Landwirtschaft
Pannewitz/Neschwitz 43 0,0900 Landwirtschaft

Die Grundstücke sind bis einschließlich 31.12.2026 verpachtet.

Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte schriftlich bis zum 29.07.2025 dem Landratsamt Bautzen mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0630/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.