öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 19.06.2025 gegenüber Herrn Nico Rausendorf, zuletzt wohnhaft in Wilhelm-Oswald-Straße 21, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032509-20378304.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Rausendorfs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen, hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Rausendorf abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 25.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)