08.07.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 07.07.2025 gegenüber Herrn Seyhmus Gönül, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 103.55.164659.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Gönüls ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Gönül abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 23.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)