öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 22.05.2025 gegenüber Herrn Piotr Zuber, zuletzt wohnhaft in Breitscheidstraße 4, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung Bund.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Zubers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Zuber abgeholt werden.
Die die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 27.06.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)