11.06.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 10.06.2025 gegenüber Herrn Thomas Borkenfeld, zuletzt wohnhaft in Otto-Uhlig-Straße 5, 01454 Radeberg eine Mahnung aufgrund des Bescheides vom 06.03.2025 mit dem Aktenzeichen 482.8: 625000/302309256.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Borkenfelds ist uns unbekannt. Daher haben wir die Mahnung im Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Rathenauplatz 1 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Mahnung kann dort durch Herrn Borkenfeld abgeholt werden.
Die Mahnung gilt am 26.06.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)