Bekanntgabe einer Baugenehmigung (Vorbescheid)
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 20.08.2025 den Vorbescheid zur Errichtung einer Stallanlage für Rinder-, Schaf- und Pferdehaltung in 01877 Schmölln-Putzkau, Ortsteil Putzkau, Dresdener Straße, Gemarkung Niederputzkau, Flurstücke 477/2, 477/3 (Az. 632.20251306).
Verfügender Teil der Baugenehmigung:
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen wird für das Vorhaben folgender Vorbescheid erteilt:
Frage: Ist das geplante Bauvorhaben, wie im Lageplan dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig? Die gesicherte Erschließung soll erst im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Vorbescheid: Das geplante Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung wurde im Rahmen des Vorbescheids antragsgemäß nicht geprüft.
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E 12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung des Vorbescheids an die Nachbarn
Hiermit gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: