Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Pierre Hoffmann

09.09.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.08.2025 gegenüber Herrn Pierre Hoffmann, zuletzt wohnhaft in Hügelweg 31, 01454 Radeberg, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032516-50736130.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hoffmanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Hoffmann abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 25.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)