öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 14.08.2025 gegenüber Herrn Olaf Hilbig, zuletzt wohnhaft in Kastanienring 1, 02699 Königswartha, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032501-82272154 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hilbigs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Hilbig abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 08.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)