Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 29.07.2025 gegenüber Herrn Muzamil Hussain, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032516-10617035.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hussains ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Hussain abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.08.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)