öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 12.12.2024 gegenüber Frau Maryna Kurkina, zuletzt wohnhaft in Brauhausstraße 8, 02627 Weißenberg, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Aktenzeichen 2032303-10643949.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Kurkinas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Kurkina abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 11.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)