Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Jens Kunze

13.08.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 21.07.2025 gegenüber Herrn Jens Kunze, zuletzt wohnhaft Kamenzer Straße 45, 01877 Bischofswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032503-50621588.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kunzes ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kunze abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.08.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)