18.06.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.06.2025 gegenüber Herrn Jens Knöfel, zuletzt wohnhaft in Hauptstraße 75, 01909 Frankenthal, eine Duldungsverfügung mit Androhung des Unmittelbaren Zwangs mit dem Aktenzeichen 32.1-633.22:13.063-E.
Der aktuelle Aufenthalt von Herrn Knöfel ist uns unbekannt. Daher haben wir die Duldungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt, Allgemeines Ordnungsrecht, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Knöfel abgeholt werden.
Die Duldungsverfügung gilt am 03.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)