15.07.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.07.2025 gegenüber Herrn Chris Zimmermann, zuletzt ohne festen Wohnsitz, einen Ablehnungsbescheid mit dem Aktenzeichen 488.95:163 270.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Zimmermanns ist uns unbekannt. Daher haben wir den Ablehnungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Garnisonsplatz 5, 01917 Kamenz, hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Zimmermann abgeholt werden.
Der Ablehnungsbescheid gilt am 30.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)