öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 20.08.2025 gegenüber Herrn Bernd Thomas Scherkl, zuletzt wohnhaft in Schroeterstraße 4, 01237 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Solaris SE mit dem Aktenzeichen 2032407-98953230.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Scherkls ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Scherkl abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 26.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)