öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.04.2025 gegenüber Herrn Baris Sagim, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032409-10653302.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sagims ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sagim abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 23.06.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)