öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 18.07.2025 gegenüber Herrn Ahmad Reshad Sarwari, zuletzt wohnhaft in Siegfriedstraße 14 // 1, 080803 München, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Stadtsparkasse München mit dem Aktenzeichen 2032509-21614111.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sarwaris ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sarwari abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 01.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)