öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.06.2025 gegenüber Herrn Adalbert Uwe Krüger, zuletzt wohnhaft in Friedensstraße 69, 01689 Weinböhla, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Commerzbank AG mit dem Aktenzeichen 2032503-50744507.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Krügers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Krüger abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 24.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)