öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 25.07.2025 gegenüber Frau Tetiana Kucherova, zuletzt wohnhaft im Ortsteil Weigsdorf-Köblitz, Albert-Schweitzer-Siedlung 28, 02733 Cunewalde, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032303-21617173.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Kucherovas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Kucherova abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.08.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)