öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.08.2025 gegenüber Frau Olha Zernina, zuletzt wohnhaft in Schäfferstraße 26, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber den Drittschuldnern Berliner Sparkasse und Gernot Ortmanns mit dem Aktenzeichen 2032516-21612727 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Frau Zerninas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen können dort durch Frau Zernina abgeholt werden.
Die die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gelten am 19.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)