öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.08.2025 gegenüber Frau Anne Bläsche, zuletzt wohnhaft in JVA für Frauen Berlin, Alfredstraße 11, 10365 Berlin, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032510-41349510 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Frau Bläsches ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Bläsche abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 26.09.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)