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Dienstleistung

Netzwerk gegen multiresistente Erreger im Landkreis Bautzen, Ansprechpartner im Landratsamt

gehört zu: Hygiene

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Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Bahnhofstraße 5
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Christin Scholze
 03591 5251-53200
 03591 5250-53200

Ansprechpartner

Thomas Mesabrowski
 03591 5251-53222
 03591 5250-53297

Aufgaben des Netzwerkes gegen multiresistente Erreger:

  • Bereichsübergreifende, koordinierte Bekämpfung multiresistenter Erreger im Gesundheitswesen
  • Entwicklung einheitlicher Handlungsstrategien, um der Weiterverbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken
  • Verbesserung der Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten betroffener Personen

Zum Netzwerk im Landkreis Bautzen gehören:

  • Rettungsdienste
  • ambulante Pflegedienste
  • Alten- und Pflegeheime
  • Krankenhäuser
  • niedergelassene Ärzte
  • Laboreinrichtungen

Durch den breiten Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und in der Tiermast können Bakterien Resistenzen (Widerstandsfähigkeit) gegenüber Antibiotika entwickeln. Werden Bakterien resistent gegen mehrere verschiedene Antibiotika, so spricht man von multiresistenten Erregern.

Bekannte Vertreter multiresistenter Erreger sind zum Beispiel

  • der methicillin-resistente Staphylococcus aureus
  • Vancomycin-resistente Enterokokken
  • Bakterien, die in der Lage sind, Extended-Spectrum Beta-Laktamasen zu bilden

Bakterien, die in der Lage sind, Extended-Spectrum Beta-Laktamasen zu bilden, können weitere Antibiotikaresistenzgene erwerben. Das kann dazu führen, dass sich diese Erreger zu sogenannten multiresistenten gram-negativen Stäbchenbakterien entwickeln. Solche Resistenzen können von

  • Bakterien der normalen menschlichen Darmflora wie Escherichia coli und Klebsiella pneumoniae
  • Umweltkeimen wie Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter baumannii

gebildet werden. Die Weltgesundheitsorganisation stufte solche Erreger auf der Liste der gefährlichsten Bakterien als kritisch (Priorität 1) ein.

Multiresistente Erreger in Krankenhäusern, Badegewässern und im Trinkwasser

Multiresistente Erreger können zu Infektionen führen, die nur schwer oder überhaupt nicht mehr behandelbar sind. Deshalb sind sie in Krankenhäusern und in der ambulanten Versorgung besonders gefürchtet.

Aber auch in Badegewässern können multiresistente Keime zu finden sein. Sie werden beispielsweise über Krankenhausabwässer oder über Abwässer aus Tiermastbetrieben in die Umwelt eingetragen.

Im Trinkwasser besteht nach derzeitigem Wissensstand jedoch keine erhöhte Gesundheitsgefährdung durch multiresistente Erreger.

Weitere Informationen zu multiresistenten Erregern in Krankenhäusern, Badegewässern und im Trinkwasser finden Sie auf diesen Seiten

  • www.krankenhaushygiene.de Informationen zu antibiotikaresitenten Bakterien in Gewässern, Abwässern, Badegewässern
  • www.umweltbundesamt.de Informationen des Umweltbundesamt es zu antibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern
  • www.umweltbundesamt.de Informationen des Umweltbundesamtes zur Bedeutung von antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen im Trinkwasser

Weiterführende Informationen zum Thema multiresistente Erreger finden Sie auf diesen Seiten:

  • www.gesunde.sachsen.de Auf der Seite des Freistaates sachsen können Sie sich die Informationsbroschüre "Multiresistente Erreger" herunter laden.
  • www.gesunde.sachsen.de Hier finden Sie umfassende Infos zum Netzwerk Sachsen, zu Rechtsvorschriften, über Veranstaltungen und Sie können sich Publikationen zum Thema herunterladen.
  • www.bundesgesundheitsministerium.de Hier finden Sie die Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung.

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Medizinische Einrichtungen müssen sicherstellen, dass innerbetriebliche Verfahren zu Hygiene und Infektionsprävention festgelegt werden. Die Verordnung regelt, welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

  • www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12499 Auf der Seite Revosax finden Sie die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Dokumente des MRE-Netzwerkes Sachsen

Informationen für Vertragsärzte zur Leistungsvergütung und zur Fortbildung

Die Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-Trägern werden nach einem einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetär und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt. Die Abrechnung setzt eine Zertifizierung voraus.