Kontakt & Öffnungszeiten
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Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich. Für die Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs für Betriebssitze im Landkreis Bautzen ist das Landratsamt Bautzen zuständig.
Was zählt zum Gelegenheitsverkehr?
- Verkehre mit Taxen
- Verkehre mit Mietwagen und Mietomnibussen
- Ausflugsfahrten
- Ferienziel-Reisen
- Gebündelter Bedarfsverkehr sowie die
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
Was wird bei einer gewerblichen Personenbeförderung vorausgesetzt?
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:
Wenn Sie Ihre Fahrgäste selbst befördern möchten, unterliegen diese Fahrten in der Regel der Genehmigungspflicht des PBefG. Oft werden Fahrdienstleistungen zum Arzt, zum Friseur, zum Einkaufen oder für Ausflüge gemeinsam mit den Fahrgästen angeboten.
Dabei ist es unerheblich, ob die Vergütung durch den Fahrgast selbst (als Patient oder betreute Person) oder durch die Kranken- oder Pflegekassen erfolgt. Ebenfalls irrelevant ist, ob die Fahrkosten anhand der Fahrkilometer oder des Zeitaufwandes berechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der IHK Dresden.
- https://www.ihk.de/dresden/hauptnavigation/verkehr/fahrdienste-von-pflegediensten-und-alltagsbegleitern-6242070 Direkt zur Seite der Industrie- und Handelskammer