Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Führerschein: Pflichtumtausch

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Aktuelles

Das Deckblatt eines alten Papier-Führerscheines
19.01.2024

Pflichtumtausch von Führerscheinen - Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen handeln

Das Bild zeigt einen klassischen Papier-Führerschein
04.02.2020

EU-Kartenführerscheine werden Pflicht - Umtauschaktion beginnt

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Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
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Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
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Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Bitte wenden Sie sich an

Fahrerlaubnis-Service
 03591 5251-36363
 03591 5250-36399

Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ihren bisherigen Führerschein
  • wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Kreis Bautzen ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der der ausstellenden Behörde
  • sofern beim Umtausch der Eintrag der Klasse T erfolgen soll, ist ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erforderlich

 

Wer nicht in dem Landkreis wohnt, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, benötigt eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zum Umtausch des Führerscheins.

Für Führerscheine, die in den Altkreisen Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda und Kamenz erstellt wurden, erhalten Sie die Karteikartenabschrift im Landratsamt Bautzen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite dieser Dienstleistung:

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