Kontakt & Öffnungszeiten
Bitte wenden Sie sich an
Ihr Führerschein wurde vor 1999 ausgestellt
Für alle Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde (alle Papierführerscheine), richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Bis zu diesem Tag muss der Führerschein umgetauscht werden |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Ihr Führerschein wurde nach 1999 ausgestellt
Für alle Führerscheine die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine), richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Ausstellungsjahr |
Bis zu diesem Tag muss der Führerschein umgetauscht sein |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein, unabhängig vom Ausstellungsjahr, bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Zur Beantragung benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren bisherigen Führerschein
- wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Kreis Bautzen ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der der ausstellenden Behörde
- sofern beim Umtausch der Eintrag der Klasse T erfolgen soll, ist ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erforderlich
Wer nicht in dem Landkreis wohnt, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, benötigt eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zum Umtausch des Führerscheins.
Für Führerscheine, die in den Altkreisen Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda und Kamenz erstellt wurden, erhalten Sie die Karteikartenabschrift im Landratsamt Bautzen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite dieser Dienstleistung:
Buchen Sie hier Ihren Termin:
- Pflichtumtausch des Führerscheins beantragen Sie werden durch den Prozess des Umtauschs geleitet. Bitte buchen Sie pro Person einen Termin.
- Führerschein abholen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.