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Dienstleistung

Ersatz oder Änderung des Führerscheins

gehört zu: Fahrerlaubnisstelle

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Rücklicht eines Autos
13.06.2025

Führerschein beantragen - nur mit klassischem Lichtbild

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Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Bitte wenden Sie sich an

Fahrerlaubnis-Service
 03591 5251-36363
 03591 5250-36399

Im Führerschein müssen Sie 

  • Namensänderungen
  • Änderungen der Auflagen

eintragen lassen.

Hat sich Ihr Name geändert, benötigen Sie für die Änderung des Führerscheins

  • Ihren bereits geänderten Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als 1 Jahr) 
  • Ihren bisherigen Führerschein

Haben sich die Auflagen geändert, benötigen Sie für die Änderung des Führerscheins  

  • Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als 1 Jahr) 
  • Ihren bisherigen Führerschein 
  • Nachweis über die Änderung (zum Beispiel bei Austragen einer Sehhilfe einen aktuellen Sehtest oder bei Eintragung B96/B196 einen Nachweis der absolvierten Fahrerschulung) 

Haben Sie noch einen Papierführerschein, welcher nicht im Landkreis Bautzen ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem noch eine sogenannte Karteikartenabschrift. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite der gleichnamigen Dienstleistung:

Einen Ersatzführerschein benötigen Sie

  • nach Verlust Ihres Führerscheins
  • nach Diebstahl Ihres Führerscheins
  • wenn Ihr Führerschein defekt oder nicht mehr lesbar ist.

Bei Verlust Ihres Führerscheins brauchen Sie

  • Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als 1 Jahr) 
  • eine eidesstattliche Versicherung (kann bei einem Notar oder in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden)

um einen Ersatzführerschein zu beantragen.

Bei Diebstahl Ihres Führerscheins brauchen Sie

  • Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als 1 Jahr) 
  • eine Diebstahlsanzeige der Polizei in deutscher Sprache

um einen Ersatzführerschein zu beantragen.

Hatten Sie noch einen Papierführerschein, welcher nicht im Landkreis Bautzen ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem noch eine sogenannte Karteikartenabschrift. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite der gleichnamigen Dienstleistung:

Ihr Führerschein ging verloren oder wurde gestohlen? Die Auflagen Ihres Führerscheins wurden geändert? Sie haben Ihren Namen geändert? Dann benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Buchen Sie sich dafür hier einen Termin; 

  • Führerschein abholen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.