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Ansprechpartner
Ingo Link
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen und für Parkerleichterungen ist die Straßenverkehrsordnung, § 46.
- www.gesetze-im-internet.de zum § 46 der Straßenverkehrsordnung

Im Amt 24, einem Online-Angebot des Freistaates Sachsen finden Sie alle Informationen zum Thema Mobilität für Menschen mit Behinderungen.
- amt24.sachsen.de zum Amt 24, Lebenslage Schwerbehinderung, Mobilität für behinderte Menschen