gehört zu: Vormundschaft und Kindschaftsrecht
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Eine Vormundschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige, deren Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben. In solchen Fällen bestellt das Familiengericht einen Vormund. Dieser übernimmt dann die Verantwortung der Eltern und trifft für die Minderjährigen alle notwendigen Entscheidungen.
Ein ehrenamtlicher Vormund übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Er begleitet Minderjährige in einer besonders sensiblen Lebensphase und vertritt sie in allen rechtlichen Angelegenheiten. Das Jugendamt begleitet und unterstützt dabei.
Rechtliche Vertretung
Der Vormund trifft Entscheidungen über den Aufenthalt oder die gesundheitliche Versorgung des Minderjährigen. Er entscheidet über den Umgang des Minderjährigen, über schulische oder berufliche Angelegenheiten oder über finanzielle und sozialrechtliche Belange (Sicherung von Ansprüche in den Bereichen Abstammung, Unterhalt, Versicherungs- und Sozialleistungen).
Persönliche Fürsorge:
Der Vormund sorgt dafür, dass die Bedürfnisse des Minderjährigen erfüllt werden - etwa in Bezug auf Ernährung, Kleidung oder Freizeitangebote. Er beantragt in diesem Zusammenhang die notwendigen Hilfen und wacht über deren Umsetzung.
Interessen vertreten
Der Vormund setzt sich aktiv für die Belange des Minderjährigen ein, notfalls auch gegen die Vorstellungen anderer Kooperationspartner.
Vertrauensvolle Beziehung aufbauen
Der Vormund hört zu, berät hilft bei Problemen und baut Vertrauen auf. Er ist ein verlässlicher Ansprechpartner und eine Vertrauensperson für den Minderjährigen. Der Minderjährige soll sich ernst genommen und gut begleitet fühlen.
Schutz bei Gefährdung
Der Vormund handelt entschlossen, wenn das Wohl des Minderjährigen bedroht ist - notfalls auch gegen Widerstände oder den Willen des Minderjährigen.
Einblick in die Lebensgeschichte
Der Vormund informiert sich über die Vergangenheit und über die Lebenssituation des Minderjährigen.
Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld
Der Vormund arbeitet mit der Familie, der Pflegefamilie und den Freunden des Minderjährigen zusammen, aber auch mit Schule oder Kita, mit Ärzten, Behörden, Polizei oder mit den Gerichten. Ziel ist es, die Entwicklung des Minderjährigen bestmöglich zu fördern.
Dokumentation und Rechenschaft
Der Vormund dokumentiert seine Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen und Handlungen. Er legt Rechenschaft gegenüber dem Familiengericht ab.
Beteiligung und Mitbestimmung
Der Vormund bezieht den Minderjährigen in alle wichtigen Entscheidungen ein. Je älter und reifer der Minderjährige ist, desto mehr darf er mitentscheiden.
Mindestens einmal im Monat soll der Vormund den Minderjährigen persönlich sehen und mit ihm sprechen.
Der Landkreis Bautzen sucht verantwortungsbewusste und zuverlässige Personen ab 18 Jahren, die:
- Interesse an der Arbeit mit Minderjährigen haben,
- Einfühlungsvermögen und Geduld mitbringen,
- Offen für die Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Einrichtungen sind,
- Über Standhaftigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügen, um die Interessen der Minderjährigen zu schützen und
- genügend Zeit für regelmäßige Treffen und Kontakte mit den Minderjährigen aufbringen können.
Ehrenamtliche Vormünder können aus dem Kreis der Familie, der Pflegefamilie oder dem sozialen Umfeld der Minderjährigen kommen. Dies ist jedoch keine Voraussetzung. Wir suchen auch darüber hinaus engagierte und motivierte Personen, die sich ehrenamtlich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchten.
Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen zur Vormundschaft
- https://vormundschaft.net Die Seite wird herausgegeben vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
- https://www.bmj.de/vormundschaft.html Die Seite wird herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz