Bautzen, DER LANDKREIS

Hinweis: Aufenthalt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine automatisch verlängert

Ukrainefahne
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22.03.2024

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Aktuell erreichen das Landratsamt sehr viele Anfragen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und deren Unterstützern zum momentanen Aufenthaltsstatus.

 Viele Kriegsflüchtlinge haben einen Aufenthaltstitel gemäß §24 Aufenthaltsgesetz mit dem Ablaufdatum 4. März 2024. Das Landratsamt weist darauf hin, dass der entsprechende Aufenthalt in der Regel automatisch bis zum
4. März 2025 fort gilt. Rechtlicher Hintergrund ist ein Beschluss der Europäischen Union, der Ende 2023 auch in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damit gilt die Verlängerung auch ohne eine Aktualisierung oder Neuausstellung des Aufenthaltstitels für alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die zum Stichtag 1. Februar 2024 im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz waren.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen geht das Landratsamt davon aus, dass die aktuelle Rechtslage noch nicht allen Klienten, Arbeitgebern und Behörden bekannt ist. In einigen Fällen wurden deshalb aktualisierte Bescheinigungen der Ausländerbehörde gefordert, etwa bei der Verlängerung von Arbeitsverträgen oder bei Behördenanträgen. Zudem befürchten ukrainische Flüchtlinge Probleme beim Grenzübertritt innerhalb der EU oder in die EU. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die neue Regelung bundesweit und in allen EU- und Schengen-Staaten gilt und bekannt ist. Die Reise im und Wiedereinreise in das Gebiet der Schengen-Staaten ist problemlos möglich. Für die genauen Einreisevoraussetzungen in das außereuropäische Zielland ist das dort gültige nationale Recht zu beachten. Der Aufenthaltstitel berechtigt weiterhin zur Ausübung jeglicher Erwerbstätigkeit/Beschäftigung (Erwerbstätigkeit erlaubt).

Sofern im Einzelfall eine Bestätigung des fortgeltenden Aufenthalts benötigt wird, hilft das Ausländeramt mit einem personalisierten Informationsschreiben weiter. Dieses kann formlos unter Angabe von Name, Geburtsdatum und aktueller Anschrift per E-Mail an auslaenderamt.aufenthalt-ukraine@lra-bautzen.de angefordert werden.