Bautzen, DER LANDKREIS

Geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten ab 01.07.2024

16.04.2024

Änderungen im Detail

Der Kreistag des Landkreises Bautzen hat in seiner Sitzung vom 25.03.2024 Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten beschlossen.

Folgende wesentliche Änderungen treten ab 01.07.2024 in Kraft:

  1. Erweiterung der Nutzungszeiten für Kinder- und Jugendsport bis 19:00 Uhr
  2. unentgeltliche Verlängerung der Nutzungszeiten um 15 min für Duschen und Umkleiden
  3. Hallennutzung auch in den Ferien eingeschränkt möglich
  4. Zu den "Sonstigen Sportgruppen" zählen nun auch Menschen mit Behinderung.
  5. Einräumen eines Sonderkündigungsrechts im begründeten Härtefall