Bautzen, DER LANDKREIS

Freistaat übernimmt Kosten für freiwillige Corona-Tests von Personal in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Eine Hand hält ein Test-Röhrchen.
Freiwillige Test für Inlandsreisende bestimmter Berufsgruppen
31.08.2020

Einmalige, freiwillige Testung ab 31. August 2020 möglich

Angebot richtet sich an Inlandsreisende ohne Symptome

Ab 31. August können sich ausgewählte Berufsgruppen ohne Symptome nach Reiserückkehr aus dem Inland vor Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit einmalig kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Angebot gilt für in Sachsen beschäftigtes Personal

  • in stationären und ambulanden Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • in Kindertageseinrichtungen
  • in der Kindertagespflege
  • in der Eingliederungshilfe
  • in der Kinder- und Jugendhilfe und
  • in der Schulsozialarbeit

Die Regelung ist zunächst bis zum 30. September 2020 geplant. Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für den Test im Rahmen der Testkonzeption.

Tests werden vom Hausarzt durchgeführt

Für die Testung sollen die oben genannten Personen einen Termin bei ihrem Arzt, primär ihrem Haus- oder HNO-Arzt vereinbaren. Diesem müssen sie einen Berechtigungsschein vorlegen.

Mehr Informationen

Mehr erfahren Sie auf dieser Seite des Freistaates Sachsen unter "Informationen für Corona-Testung von Personal in Pflege- und Betreeungseinrichtungen". Dort finden Sie auch ein Musterexemplar für den Berechtigungsschein.