Wahl zum Kreistag des Landkreises Bautzen am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Kreistag des Landkreises Bautzen
am 9. Juni 2024
Zjawne wozjewjenje wo přewjedźenju wólbow do wokrjesneho sejmika wokrjesa Budyšin
dnja 9. junija 2024
Ze sćěhowacym zjawnym wozjewjenjom so na to skedźbni, zo so w blišim času komunalne wólby přewjedu.Strony a wolerske zjednoćenstwa, kotrež chcedźa so k wólbam stajić, su namołwjene, swoje kandidatne lisćiny (wólbne namjety) zapodać. Tohodla wobsahuje zjawne wozjewjenje tohorunja pokiwy za strony a wolerske zjednoćenstwa, w kotrej formje a hač do hdy maja so wólbne namjety zapodać a za kotre politiske strony a wolerske zjednoćenstwa su podpěrowace podpisma trěbne.
Dokładniše informacije namakaće w hamtskich němskich wozjewjenjach.
Hiermit wird gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298) das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. 134) geändert worden ist und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung – SächsKomWO) vom 24. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 674) die Durchführung der Kreistagswahl im Landkreis Bautzen bekannt gemacht:
1. Die Kreistagswahl für den Landkreis Bautzen findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.
2. Im Landkreis Bautzen sind 92 Kreisräte zu wählen.
3. Der Landkreis ist für die Wahl in 10 Wahlkreise eingeteilt:
Wahlkreis 1: |
Großharthau; Frankenthal; Rammenau; Bischofswerda, Stadt; Burkau; Demitz-Thumitz; Göda; Schmölln-Putzkau |
Wahlkreis 2: |
Schirgiswalde-Kirschau; Neukirch/Lausitz; Steinigtwolmsdorf; Sohland a. d. Spree; Wilthen, Stadt; Großpostwitz/OL.; Obergurig; Cunewalde |
Wahlkreis 3: |
Doberschau-Gaußig; Bautzen, Stadtteile: Gesundbrunnen, Burk, Teichnitz, Kleinwelka, Kleinseidau, Großwelka, Temritz, Salzenforst, Bloaschütz, Bolbritz, Döberkitz, Löschau, Oberuhna, Schmochtitz, Stiebitz, Westvorstadt, Lubachau, Innenstadt, Südvorstadt, Neumalsitz, Oehna, Niederuhna, Oberkaina, Boblitz, von Nordostring folgende Straßen und Straßenabschnitte: August-Bebel-Platz mit den Hausnummern von ungerade 13 bis 13a und gerade 14, August-Bebel-Straße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 10, Bahnhofstraße komplett, Dr.-Peter-Jordan-Straße mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 7 und gerade 2 bis 26, Jägerstraße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 24, Neusalzaer Straße mit den Hausnummern von ungerade 3 bis 5, Paulistraße mit der Hausnummer 44, Rathenauplatz komplett, Schilleranlagen mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 3 und gerade 2 bis 4, Stieberstraße mit den Hausnummern von gerade 64 bis 68, Taucherstraße mit den Hausnummern von ungerade 35 bis 39 und gerade 28 bis 38, Tzschirnerstraße, komplett, Wallstraße mit der Hausnummer 18 |
Wahlkreis 4: |
Malschwitz; Weißenberg, Stadt; Kubschütz; Hochkirch; Bautzen, Stadtteile: Basankwitz, Ostvor-stadt, Auritz, Nadelwitz, Niederkaina, Nordostring mit Ausnahme der Straßen und Straßenab-schnitte: August-Bebel-Platz mit den Hausnummern von ungerade 13 bis 13a und gerade 14, August-Bebel-Straße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 10, Bahnhofstraße komplett, Dr.-Peter-Jordan-Straße mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 7 und gerade 2 bis 26, Jägerstraße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 24, Neusalzaer Straße mit den Hausnummern von unger-ade 3 bis 5, Paulistraße mit der Hausnummer 44, Rathenauplatz komplett, Schilleranlagen mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 3 und gerade 2 bis 4, Stieberstraße mit den Hausnummern von gerade 64 bis 68, Taucherstraße mit den Hausnummern von ungerade 35 bis 39 und gerade 28 bis 38, Tzschirnerstraße, komplett, Wallstraße mit der Hausnummer 18 |
Wahlkreis 5: |
Großdubrau; Radibor; Neschwitz; Puschwitz; Königswartha; Lohsa; Spreetal; Elsterheide |
Wahlkreis 6: |
Stadt Hoyerswerda |
Wahlkreis 7: |
Kamenz, Stadt; Elstra, Stadt; Haselbachtal; Crostwitz; Nebelschütz; Panschwitz-Kuckau; Räckelwitz; Ralbitz-Rosenthal |
Wahlkreis 8: |
Großröhrsdorf, Stadt; Pulsnitz, Stadt; Großnaundorf; Lichtenberg; Steina; Ohorn; Arnsdorf |
Wahlkreis 9: |
Bernsdorf, Stadt; Lauta, Stadt; Oßling; Schwepnitz; Wittichenau, Stadt; Königsbrück, Stadt; Laußnitz; Neukirch |
Wahlkreis 10: |
Radeberg, Stadt; Wachau; Ottendorf-Okrilla |
4. Die Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und müssen spätestens am 4. April 2024 bis 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Frau Andrea Peter, im Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, schriftlich eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
5. Auf die Bestimmungen über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen – die § 6a KomWG und § 16 SächsKomWO – sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen - § 16 Absatz 3 SächsKomWO – wird hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem amtlichen Muster der Anlage 16 der KomWO eingereicht werden. Vordrucke für Wahlvorschläge sowie alle weiteren erforderlichen Vordrucke können bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses angefordert werden. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 14 Bewerberinnen oder Bewerber enthalten. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.Wählbar in den Kreistag sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen und nicht nach § 27 Abs. 2 Sächsische Landkreisordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) in geheimer Wahl gewählt worden ist. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist in gleicher Weise festzulegen. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Als Bewerberin oder Bewerber einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung in geheimer Abstimmung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen gewählt worden ist. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist in gleicher Weise festzulegen. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Auf die Regelungen zur Aufstellung von Bewerbern nach § 6c KomWG wird hingewiesen.
Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).
6. Den Wahlvorschlägen sind die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beizufügen. Auf die Bestimmungen des § 6b KomWG und § 17 SächsKomWO wird hingewiesen. Danach muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 20 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerberinnen oder Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (sog. Unterstützungsunterschriften). Keiner Unterstützungsunterschrift bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die auf Grund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Bautzen vertreten ist. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag des Landkreises Bautzen zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind von der oder dem Wahlberechtigten während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlages bis zum 4. April 2024 eigenhändig zu leisten. Am 4. April 2024 ist die Leistung von Unterstützungsunterschriften bis 18:00 Uhr möglich. Nachfolgend werden die Stellen, an denen die Leistung der Unterstützungsunterschriften erfolgen kann, geordnet nach der Hauptwohnung der bzw. des Wahlberechtigten, bekannt gemacht:
Wahlkreis 1 |
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Großharthau |
Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau |
Frankenthal |
Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau |
Rammenau |
Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda |
Bischofswerda |
Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda |
Burkau |
Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau |
Demitz-Thumitz |
Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43, 01877 Demitz-Thumitz |
Göda |
Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda |
Schmölln-Putzkau |
Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau |
Wahlkreis 2 |
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Schirgiswalde-Kirschau |
Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, OT Schirgiswalde, Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau |
Neukirch/Lausitz |
Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz |
Steinigtwolmsdorf |
Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1, 01904 Steinigtwolmsdorf |
Sohland a. d. Spree |
Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree |
Wilthen |
Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen |
Großpostwitz/O.L. |
Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz/O.L. |
Obergurig |
Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz/O.L. |
Cunewalde |
Gemeindeverwaltung Cunewalde, Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde |
Wahlkreis 3 |
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Doberschau-Gaußig |
Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig |
Stadtteile der Stadt Bautzen |
Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen |
Wahlkreis 4 |
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Malschwitz |
Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz |
Weißenberg |
Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg |
Kubschütz |
Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz |
Hochkirch |
Gemeindeverwaltung Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch |
Stadtteile der Stadt Bautzen |
Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen |
Wahlkreis 5 |
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Großdubrau |
Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau |
Radibor |
Gemeindeverwaltung Radibor, Alois-Andritzki-Straße 2, 02627 Radibor |
Neschwitz |
Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz |
Puschwitz |
Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz |
Königswartha |
Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha |
Lohsa |
Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa |
Spreetal |
Gemeindeverwaltung Spreetal, OT Burgneudorf, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal |
Elsterheide |
Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide |
Wahlkreis 6 |
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Hoyerswerda |
Stadtverwaltung Hoyerswerda, Bürgeramt, Dillinger Straße 1, 02977 Hoyerswerda |
Wahlkreis 7 |
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Kamenz |
Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz |
Elstra |
Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra |
Haselbachtal |
Gemeindeverwaltung Haselbachtal, Schulstraße 7a, 01920 Haselbachtal |
Crostwitz |
Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Nebelschütz |
Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Panschwitz-Kuckau |
Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Räckelwitz |
Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Ralbitz-Rosenthal |
Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Wahlkreis 8 |
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Großröhrsdorf |
Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf |
Pulsnitz |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz |
Großnaundorf |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz |
Lichtenberg |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz |
Steina |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz |
Ohorn |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz |
Arnsdorf |
Gemeindeverwaltung Arnsdorf, Bahnhofstraße 17, 01477 Arnsdorf |
Wahlkreis 9 |
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Bernsdorf |
Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf |
Lauta |
Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta |
Oßling |
Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling |
Schwepnitz |
Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdener Straße 4, 01936 Schwepnitz |
Wittichenau |
Stadtverwaltung Wittichenau, Ticinplatz 2, 02997 Wittichenau |
Königsbrück |
Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Laußnitz |
Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Neukirch |
Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Wahlkreis 10 |
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Radeberg |
Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18, 01454 Radeberg |
Wachau |
Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau |
Ottendorf-Okrilla |
Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla |
Die Unterstützungsunterschrift muss von der oder dem Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) von der Unterzeichnerin oder dem Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat sie oder er sich über seine Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung spätestens bis 28. März 2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Die oder der Beauftragte sucht die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten in dessen oder deren Wohnung oder an dem von dieser oder diesem bezeichneten Aufenthaltsort, der innerhalb des Wahlgebietes liegen muss, auf und legt ihr oder ihm ein Unterschriftsblatt zum Unterschreiben vor. Erforderlichenfalls nimmt die oder der Beauftragte die Erklärung zu Protokoll.
Eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Wurden Unterstützungsunterschriften für mehrere Wahlvorschläge geleistet, sind alle ihre oder seine Unterschriften ungültig. Die oder der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen.
7. Weiterhin wird bekannt gemacht, dass die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mit der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament am selben Tag organisatorisch verbunden sind.
Bautzen, 22. Februar 2024
Udo Witschas
Landrat
- https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html Das Musterformular zum Datenschutzmerkblatt finden Sie auf der Webseite des Freistaates Sachsen