Bautzen, DER LANDKREIS

Durchführung der Wahl zum Kreistag des Landkreises Bautzen am 9. Juni 2024

28.02.2024

Wahl zum Kreistag des Landkreises Bautzen am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Kreistag des Landkreises Bautzen
am 9. Juni 2024
Zjawne wozjewjenje wo přewjedźenju wólbow do wokrjesneho sejmika wokrjesa Budyšin 
dnja 9. junija 2024

Ze sćěhowacym zjawnym wozjewjenjom so na to skedźbni, zo so w blišim času komunalne wólby přewjedu.Strony a wolerske zjednoćenstwa, kotrež chcedźa so k wólbam stajić, su namołwjene, swoje kandidatne lisćiny (wólbne namjety) zapodać. Tohodla wobsahuje zjawne wozjewjenje tohorunja pokiwy za strony a wolerske zjednoćenstwa, w kotrej formje a hač do hdy maja so wólbne namjety zapodać a za kotre politiske strony a wolerske zjednoćenstwa su podpěrowace podpisma trěbne.
Dokładniše informacije namakaće w hamtskich němskich wozjewjenjach.

Hiermit wird gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298) das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. 134) geändert worden ist und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung – SächsKomWO) vom 24. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 674) die Durchführung der Kreistagswahl im Landkreis Bautzen bekannt gemacht:
 

1. Die Kreistagswahl für den Landkreis Bautzen findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.

2. Im Landkreis Bautzen sind 92 Kreisräte zu wählen.

3. Der Landkreis ist für die Wahl in 10 Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis 1:

Großharthau; Frankenthal; Rammenau; Bischofswerda, Stadt; Burkau; Demitz-Thumitz; Göda; Schmölln-Putzkau

Wahlkreis 2:

Schirgiswalde-Kirschau; Neukirch/Lausitz; Steinigtwolmsdorf; Sohland a. d. Spree; Wilthen, Stadt; Großpostwitz/OL.; Obergurig; Cunewalde

Wahlkreis 3:

Doberschau-Gaußig; Bautzen, Stadtteile: Gesundbrunnen, Burk, Teichnitz, Kleinwelka, Kleinseidau, Großwelka, Temritz, Salzenforst, Bloaschütz, Bolbritz, Döberkitz, Löschau, Oberuhna, Schmochtitz, Stiebitz, Westvorstadt, Lubachau, Innenstadt, Südvorstadt, Neumalsitz, Oehna, Niederuhna, Oberkaina, Boblitz, von Nordostring folgende  Straßen und Straßenabschnitte: August-Bebel-Platz mit den Hausnummern von ungerade 13 bis 13a und gerade 14, August-Bebel-Straße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 10, Bahnhofstraße komplett, Dr.-Peter-Jordan-Straße mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 7 und gerade 2 bis 26, Jägerstraße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 24, Neusalzaer Straße mit den Hausnummern von ungerade 3 bis 5, Paulistraße mit der Hausnummer 44, Rathenauplatz  komplett, Schilleranlagen mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 3 und gerade 2 bis 4, Stieberstraße mit den Hausnummern von gerade 64 bis 68, Taucherstraße mit den Hausnummern von ungerade 35 bis 39 und gerade 28 bis 38, Tzschirnerstraße, komplett, Wallstraße mit der Hausnummer 18

Wahlkreis 4:

Malschwitz; Weißenberg, Stadt; Kubschütz; Hochkirch; Bautzen, Stadtteile: Basankwitz, Ostvor-stadt, Auritz, Nadelwitz, Niederkaina, Nordostring mit Ausnahme der Straßen und Straßenab-schnitte: August-Bebel-Platz mit den Hausnummern von ungerade 13 bis 13a und gerade 14, August-Bebel-Straße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 10, Bahnhofstraße komplett, Dr.-Peter-Jordan-Straße mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 7 und gerade 2 bis 26, Jägerstraße mit den Hausnummern von gerade 2 bis 24, Neusalzaer Straße mit den Hausnummern von unger-ade 3 bis 5, Paulistraße mit der Hausnummer 44, Rathenauplatz  komplett, Schilleranlagen mit den Hausnummern von ungerade 1 bis 3 und gerade 2 bis 4, Stieberstraße mit den Hausnummern von gerade 64 bis 68, Taucherstraße mit den Hausnummern von ungerade 35 bis 39 und gerade 28 bis 38, Tzschirnerstraße, komplett, Wallstraße mit der Hausnummer 18

Wahlkreis 5:

Großdubrau; Radibor; Neschwitz; Puschwitz; Königswartha; Lohsa; Spreetal; Elsterheide

Wahlkreis 6:

Stadt Hoyerswerda

Wahlkreis 7:

Kamenz, Stadt; Elstra, Stadt; Haselbachtal; Crostwitz; Nebelschütz; Panschwitz-Kuckau; Räckelwitz; Ralbitz-Rosenthal

Wahlkreis 8:

Großröhrsdorf, Stadt; Pulsnitz, Stadt; Großnaundorf; Lichtenberg; Steina; Ohorn; Arnsdorf

Wahlkreis 9:

Bernsdorf, Stadt; Lauta, Stadt; Oßling; Schwepnitz; Wittichenau, Stadt; Königsbrück, Stadt; Laußnitz; Neukirch

Wahlkreis 10:

Radeberg, Stadt; Wachau; Ottendorf-Okrilla

 

4. Die Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge  einzureichen. Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und müssen spätestens am 4. April 2024 bis 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Frau Andrea Peter, im Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, schriftlich eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.

5. Auf die Bestimmungen über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen – die § 6a KomWG und § 16 SächsKomWO – sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen - § 16 Absatz 3 SächsKomWO – wird hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem amtlichen Muster der Anlage 16 der KomWO eingereicht werden. Vordrucke für Wahlvorschläge sowie alle weiteren erforderlichen Vordrucke können bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses angefordert werden. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 14 Bewerberinnen oder Bewerber enthalten. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.Wählbar in den Kreistag sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen und nicht nach § 27 Abs. 2 Sächsische Landkreisordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) in geheimer Wahl gewählt worden ist. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist in gleicher Weise festzulegen. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Als Bewerberin oder Bewerber einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung in geheimer Abstimmung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen gewählt worden ist. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist in gleicher Weise festzulegen. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Auf die Regelungen zur Aufstellung von Bewerbern nach § 6c KomWG wird hingewiesen.

Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).

6. Den Wahlvorschlägen sind die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beizufügen. Auf die Bestimmungen des § 6b KomWG und § 17 SächsKomWO wird hingewiesen. Danach muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 20 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerberinnen oder Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (sog. Unterstützungsunterschriften). Keiner Unterstützungsunterschrift bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die auf Grund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Bautzen vertreten ist. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag des Landkreises Bautzen zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind von der oder dem Wahlberechtigten während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlages bis zum 4. April 2024 eigenhändig zu leisten. Am 4. April 2024 ist die Leistung von Unterstützungsunterschriften bis 18:00 Uhr möglich. Nachfolgend werden die Stellen, an denen die Leistung der Unterstützungsunterschriften erfolgen kann, geordnet nach der Hauptwohnung der bzw. des Wahlberechtigten, bekannt gemacht:

Wahlkreis 1

 

Großharthau

Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau

Frankenthal

Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau

Rammenau

Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda

Bischofswerda

Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda

Burkau

Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241,  01906 Burkau

Demitz-Thumitz

Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43, 01877 Demitz-Thumitz

Göda

Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda

Schmölln-Putzkau

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau

Wahlkreis 2

 

Schirgiswalde-Kirschau

Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, OT Schirgiswalde, Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau

Neukirch/Lausitz

Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz

Steinigtwolmsdorf

Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1, 01904 Steinigtwolmsdorf

Sohland a. d. Spree

Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree

Wilthen

Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen

Großpostwitz/O.L.

Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz/O.L.

Obergurig

Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz/O.L.

Cunewalde

Gemeindeverwaltung Cunewalde, Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde

Wahlkreis 3

 

Doberschau-Gaußig

Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig

Stadtteile der Stadt Bautzen

Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen

Wahlkreis 4

 

Malschwitz

Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz

Weißenberg

Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg

Kubschütz

Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz

Hochkirch

Gemeindeverwaltung Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch

Stadtteile der Stadt Bautzen

Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen

Wahlkreis 5

 

Großdubrau

Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau

Radibor

Gemeindeverwaltung Radibor, Alois-Andritzki-Straße 2, 02627 Radibor

Neschwitz

Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz

Puschwitz

Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz

Königswartha

Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha

Lohsa

Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa

Spreetal

Gemeindeverwaltung Spreetal, OT Burgneudorf, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal

Elsterheide

Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide

Wahlkreis 6

 

Hoyerswerda

Stadtverwaltung Hoyerswerda, Bürgeramt, Dillinger Straße 1, 02977 Hoyerswerda

Wahlkreis 7

 

Kamenz

Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz

Elstra

Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra

Haselbachtal

Gemeindeverwaltung Haselbachtal, Schulstraße 7a, 01920 Haselbachtal

Crostwitz

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Nebelschütz

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Panschwitz-Kuckau

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Räckelwitz

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Ralbitz-Rosenthal

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Wahlkreis 8

 

Großröhrsdorf

Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf

Pulsnitz

Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

Großnaundorf

Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

Lichtenberg

Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

Steina

Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

Ohorn

Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

Arnsdorf

Gemeindeverwaltung Arnsdorf, Bahnhofstraße 17, 01477 Arnsdorf

Wahlkreis 9

 

Bernsdorf

Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf

Lauta

Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta

Oßling

Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling

Schwepnitz

Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdener Straße 4, 01936 Schwepnitz

Wittichenau

Stadtverwaltung Wittichenau, Ticinplatz 2, 02997 Wittichenau

Königsbrück

Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück

Laußnitz

Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück

Neukirch

Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück

Wahlkreis 10

 

Radeberg

Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18, 01454 Radeberg

Wachau

Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau

Ottendorf-Okrilla

Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34,

01458 Ottendorf-Okrilla

 

Die Unterstützungsunterschrift muss von der oder dem Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) von der Unterzeichnerin oder dem Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat sie oder er sich über seine Person auszuweisen.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung spätestens bis 28. März 2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Die oder der Beauftragte sucht die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten in dessen oder deren Wohnung oder an dem von dieser oder diesem bezeichneten Aufenthaltsort, der innerhalb des Wahlgebietes liegen muss, auf und legt ihr oder ihm ein Unterschriftsblatt zum Unterschreiben vor. Erforderlichenfalls nimmt die oder der Beauftragte die Erklärung zu Protokoll.

Eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Wurden Unterstützungsunterschriften für mehrere Wahlvorschläge geleistet, sind alle ihre oder seine Unterschriften ungültig. Die oder der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen.

7. Weiterhin wird bekannt gemacht, dass die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mit der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament am selben Tag organisatorisch verbunden sind.

 

Bautzen, 22. Februar 2024       

Udo Witschas

Landrat