Bautzen, DER LANDKREIS

CoronaPandemie im Landkreis Bautzen: 50 Neuinfektionen, zehn Todesfälle, neue Corona-Regeln

Coronavirus
11.02.2021

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Donnerstag insgesamt 50 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Donnerstag, 11. Februar 2021, insgesamt 50 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Weitere 9 Patienten gelten als genesen. 467 Personen sind aktuell infiziert.

Zehn Patienten im Alter von 54 bis 92 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 560.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 106 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 1.117 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 116 Corona-Patienten behandelt, 16 davon auf einer Intensivstation.

Nach Bund-Länder-Treffen: Lockdown verlängert, Lockerungen angekündigt

Nach der Bund-Länder-Beratung am Mittwoch wird der derzeit geltende Lockdown bis 7. März 2021 verlängert. Durch die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen wird nun ein Plan erarbeitet, wie Besuche wieder weitgehend normal erfolgen können. Die Öffnung von Schulen und Kitas regeln die Bundesländer allein. In Sachsen öffnen die Grundschulen und Kitas ab Montag, 15. Februar 2021. Alle Vereinbarung der Beratungen können im Internet nachgelesen werden.

Auch wenn sich Bund und Länder entsprechend abgestimmt haben – die Bundesländer müssen dies erst noch in Landesrecht umsetzen. Die konkreten Regeln des Freistaates werden am Freitag in der neuen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben.

Zu den geplanten Regeln zählt die Abholung bestellter Waren in Geschäften (Click & Collect), die Öffnung von Fahrschulen für beruflich notwendige Kurse und Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung, einschließlich der Lehrkräfteausbildung, dienen.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Musikschulen für den Einzelunterricht von Personen zu öffnen, die im Jahr 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, die vor einer für die weitere musikalische Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die im Jahr 2021 an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Die Musikschule Bautzen wird jedoch bis Ostern keinen Präsenzunterricht anbieten.

Weitere Lockerungen können Landkreise vornehmen, wenn innerhalb von sieben Tagen dauerhaft weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner festgestellt werden. Dies betrifft den 15-km-Radius für den Einkauf und die nächtliche Ausgangssperre.

Die Maskenpflicht gilt künftig auch für Fahrgemeinschaften sowie für Handwerker und Dienstleister beim Kundenbesuch, sofern andere Personen anwesend sind.

Friseure und Fußpflegen sollen ab 1. März wieder öffnen. Vorgesehen ist, dass sich Betriebsinhaber, Beschäftigte in Friseurbetrieben und Fußpflege sowie Unterrichtende in Fahrschulen für Kraftfahrzeuge oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, einmal in der Woche auf das Coronavirus testen lassen müssen.

Die neue Verordnung soll zuvor im Landtag beraten werden und ab der kommenden Woche gelten. Dann läuft die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung aus.

Verschärfungen für tschechische Grenzpendler und Grenzgänger geplant

Aufgrund der hohen Infektionszahlen und dem Auftreten von ansteckenderen Corona-Varianten in Tschechien plant Sachsen in Abstimmung mit der Bundesregierung eine Verschärfung der Regelungen für Grenzpendler und Grenzgänger. Dies soll ab Sonnabend, 13. Februar 2021, gelten. Die Grenze darf dann nur noch von tschechischen Mitarbeitern in Kliniken, Pflege und Landwirtschaft passiert werden, die einen täglichen Test vorweisen müssen. Für alle anderen Branchen ist dies nicht mehr möglich, ohne in die vorgeschriebene Quarantäne gehen zu müssen. Der Freistaat will aus diesem Grund die Übernachtung von tschechischen Grenzgängern und Grenzpendlern in Sachsen unterstützen und wird daher die Übernachtungspauschale von 40 Euro je Mitarbeiter und Nacht sowie 20 Euro für begleitende Angehörige auf diese Branchen ausweiten. Bisher war diese auf Beschäftigte der kritischen Infrastruktur beschränkt.

Corona-Schnell-Tests für Erzieherinnen und Erzieher

Erzieherinnen und Erzieher von Kindertageseinrichtungen können sich im Zuge der Öffnung von Kitas einmalig per Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden vom Hausarzt durchgeführt und vom Freistaat bezahlt. Dazu ist von der Einrichtungsleitung ein Berechtigungsschreiben auszufüllen, der Vordruck kann auf der Webseite des Kita-Bildungsserver heruntergeladen werden.

Der Freistaat prüft derzeit, ob das Angebot auf regelmäßige Tests ausgeweitet werden kann. Unabhängig davon bietet das Gesundheitsamt regelmäßig kostenlose Schnelltests an. Diese müssen online reserviert werden.

Unternehmen können jetzt Anträge für Überbrückungshilfe III stellen

Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen, können ab sofort Gelder aus dem Programm „Überbrückungshilfe III“ des Bundes beantragen. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt.

Bußgelder für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen sich in jedem Fall bei der Rückkehr beim Gesundheitsamt melden. Darauf weist das Gesundheitsamt aus aktuellem Anlass hin. Die Meldung kann über die Corona-Hotline oder das Internetportal erfolgen. Wer nicht von einer Ausnahmeregelung von der Quarantäne-Pflicht befreit ist, muss sich zusätzlich in Quarantäne begeben und einen Test vorweisen. Wer dies unterlässt, muss mit einem Bußgeld ab 500 Euro pro Person rechnen. Das Landratsamt ist verpflichtet, Hinweisen etwa von Schulen und Kitas nachzugehen.

Aktuelle Fallzahlen

    Gemeindestatistik

    Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

    Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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