Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie: Viele Rückmeldungen auf Impfpflicht-Schreiben

Detailaufnahme: In eine Schulter wird eine Impfung injiziert
Viele Rückmeldungen auf Impfpflicht-Schreiben.
28.04.2022

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Fristen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht laufen noch

Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Landkreis Bautzen wurden dem Gesundheitsamt bisher mehr als 3.600 Beschäftigte von rund 500 Einrichtungen gemeldet. Diese Personen hatten ihrem Arbeitgeber entweder keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation vorgelegt oder es bestanden Zweifel an deren Echtheit. Das Gesundheitsamt hat aktuell rund 1.100 Personen angeschrieben und zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert. 

Derzeit laufen die Fristen noch. Die Meldequote der Unternehmen sowie die Zahl der Rückmeldungen der angeschriebenen Personen wird als gut bis sehr guteingeschätzt. Hier hat das neu formulierte Aufforderungsschreiben für mehr Klarheit für die Betroffenen und eine höhere Zahl der Rückmeldungen gesorgt. Die Zahl der Arbeitnehmer ohne Nachweis wird derzeit etwa 20 bis 25 Prozent der in den betroffenen Bereichen tätigen Personen und damit unter den bisherigen Schätzungen liegen. Diese gingen von rund 5000Personen und damit einem Drittel der Beschäftigten aus.

Ursache sind unter anderem die hohen Infektionszahlen der zurückliegenden Wochen im Landkreis Bautzen. Viele Betroffene gelten daher aktuell als genesen. Eine abschließende Bewertung kann derzeit noch nicht vorgenommen werden, da die Fristen für Rückmeldungen noch nicht abgelaufen sind. Das Gesundheitsamt ruft alle angeschriebenen Personen auf, sich in jedem Fall auf die schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises beim Gesundheitsamt zu melden. 

Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wird kein Nachweis erbracht, muss das Gesundheitsamt im weiteren Verfahren ein Betretungsverbot prüfen. Dazu wird der jeweilige Arbeitgeber angehört. Die Sicherstellung der Versorgung in der Einrichtung hat bei der Entscheidung höchste Priorität. Da Beschäftigte teilweise in mehreren Einrichtungen tätig sind, fällt der Prüfaufwand für das Gesundheitsamt höher aus als erwartet. Teilweise arbeiten Beschäftigte im Pflegebereich in bis zu sieben verschiedenen Einrichtungen und teils auch für mehrere Arbeitgeber.

Kontakt zur Meldung nach der schriftlichen Aufforderung durch das Gesundheitsamt