Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: Vier Neuinfektionen im Landkreis Bautzen

Coronavirus
24.05.2021

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Pfingstmontag insgesamt vier Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Pfingstmontag, 24. Mai 2021, insgesamt vier Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

25 weitere Patienten gelten als genesen. 702 Personen sind aktuell infiziert. 1.309 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 83 Corona-Patienten behandelt, 25 davon auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 88,1.

Hinweis:

Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist am Pfingstmontag nicht besetzt. 

Öffnungszeiten der Corona-Testzentren am Pfingstwochenende

Folgende Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen haben am Pfingstwochenende geöffnet. Aufgrund des Feiertages sind am Montag viele der Testzentren nicht geöffnet.

Pfingstmontag bringt neue Corona-Regeln im Landkreis Bautzen

Seit heute, 24. Mai 2021, 0.00 Uhr, gelten im Landkreis Bautzen wieder die Regelungen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Die Bundesnotbremse gilt für den Landkreis nicht mehr. Die wichtigsten Änderungen:

  • Außengastronomie darf wieder öffnen
    Ist ein Hausstand am Tisch gibt es keine Nachweispflichten. Sitzen zwei Hausstände am Tisch, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren, Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.

  • Vollständige Impfungen können durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Genesung kann durch das damalige PCR-Testergebnis bzw. eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamts, hilfsweise auch die entsprechenden damaligen Quarantänebescheide erfolgen.

  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

  • Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand mit fünf Personen drinnen, draußen mit maximal 10 Personen treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

  • Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind mit maximal 10 Teilnehmern bei Kontakterfassung und negativem Testnachweis möglich. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.

Aktuelle Fallzahlen

    Gemeindestatistik

    Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

    Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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