Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: Aktuelle Infektionszahlen und neue Corona-Schutz-Verordnung

Coronavirus
31.10.2020

Aktuelle Infektionszahlen im Landkreis Bautzen und die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 2. November 2020

Im Landkreis Bautzen sind am Samstag, 31.10.2020, 185 neue Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden. Damit liegt der 7-Tage-Wert bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl im Landkreis Bautzen bei 724 (241,53 pro 100T EW).

Die Zahl der Quarantänen steigt auf 2317 Fälle. Derzeit sind 1088 Personen im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert. Davon werden 26 Patienten in einer Klinik behandelt. Zwei Corona-Patienten sind verstorben.

Neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaat Sachsen

Ab 2. November 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaat Sachsen. Um die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor.

Das sächsische Sozialministerium hat die sächsischen Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten angepasst. Grundlage ist die neue Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes. Die geänderte Quarantäne-Verordnung gilt vom 2. bis 30. November 2020.

Personen, die aus dem Ausland nach Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet (gemäß Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut) aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich für einen Zeitraum von zehn Tagen (bisher 14 Tage) nach ihrer Einreise ständig in ihrer Wohnung aufhalten: Die häusliche Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen negativen Corona-Test beendet werden. Die Testung darf frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen worden sein.

Zudem wurden die Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne geändert. Der »kleine Grenzverkehr«, etwa zum Einkaufen oder Tanken, ist nunmehr bis zu einem Aufenthalt von 24 Stunden in beide Richtungen ohne Quarantäne möglich.

Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien

Nach den Herbstferien werden der Unterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattfinden. Änderungen in Schulen und Kindertagesbetreuung ab 2. November:

Hinweise in eigener Sache

Die Termine der Schuleingangsuntersuchungen für den Monat November werden abgesagt. Das Gesundheitsamt wird sich mit den betroffenen Eltern in Verbindung setzen, sobald eine neue Terminvereinbarung möglich ist. Wir bitten um Verständnis.

Aufgrund des derzeitigen sehr hohen Fallaufkommens ist es den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes nicht möglich, Kontaktpersonen von positivgetesteten Personen zeitnah zu kontaktieren. Wir bitten um Verständnis. Sollte ein Kontakt zu einem Positivgetesteten bestanden haben, handeln Sie verantwortungsbewusst und schränken Sie umgehend Ihre sozialen Kontakte ein. Wenn Sie Krankheitssymptome haben, rufen Sie bei der Corona-Hotline 03591 5251-12121 an.

Das Gesundheitsamt geht nach den RKI-Richtlinien für Kontaktpersonennachverfolgung vor.

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