Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: 50 Neuinfektionen, zwei Todesfälle, neue Regeln

Coronavirus
30.11.2020

Im Landkreis Bautzen sind am Montag wochenendbedingt insgesamt 50 Coronavirus-Neuinfektionen festgestellt worden.

Im Landkreis Bautzen sind am Montag, 30. November 2020 wochenendbedingt insgesamt 50 Coronavirus-Neuinfektionen festgestellt worden. Zwei Patienten (70, 85) sind verstorben. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 86. Weitere 67 Patienten gelten als genesen. 2.292 Personen sind aktuell infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 420,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

5.571 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. In den zurückliegenden Tagen wurden für sehr viele mündlich ausgesprochene Quarantänen die Bescheide erstellt. Daher ist diese Zahl deutlich angestiegen.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 183 Corona-Patienten behandelt, 29 davon auf einer Intensivstation.

Transparenzhinweis: Für die in unserem täglichen Bericht vermeldete Zahl der stationär behandelten Corona-Patienten wird die Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen genutzt. Die tatsächliche Zahl kann entsprechend der Meldemodalitäten etwas höher liegen. Die Zahl umfasst alle Patienten in Kliniken im Landkreis Bautzen unabhängig von ihrem Wohnort. Gleichzeitig werden in dieser Zahl Corona-Patienten aus dem Landkreis Bautzen, die in Kliniken außerhalb des Landkreises behandelt werden, nicht erfasst.

Neue Corona-Schutz-Verordnung

Der Freistaat hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 1. Dezember 2020 gilt. Als stark betroffenes Gebiet mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohnern hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 1. Dezember 2020 gilt.

Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen: 

Kontaktbeschränkungen

Ab morgen sind Treffen nur von maximal 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet.

Ausnahme: Weihnachten

Ab 23. Dezember dürfen sich maximal 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.

Alkohol

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab morgen ganztägig (0:00 bis 24:00 Uhr) untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen.

Ausgangsbeschränkungen

Im Landkreis Bautzen gilt ab morgen: Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur aus triftigem Grund möglich.

Triftige Gründe sind unter anderem

  • der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, zu Kirchen, Ärzten,
  • Beerdigungen (maximal 25 Personen),
  • Trauungen (maximal 25 Personen),
  • zu Fortbildungsstätten für Beruf, Schule, Studium,
  • zum Einkauf im Landkreis Bautzen, der Stadt Dresden sowie den Nachbarlandkreisen,
  • Besuche bei Kranken, Behinderten, zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht,
  • der Besuch eines weiteren Hausstandes bis maximal 5 Personen insgesamt (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahren)
  • der Besuch des eigenen Kleingartens,
  • die Versorgung von Tieren,
  • Sport und Bewegung (maximal 1 Hausstand) ist innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung erlaubt.

Versammlungen 

Demonstrationen werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt.

Wichtig: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden die Kinder in Krippen und Kitas ab morgen wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut.

Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Neue Quarantäne-Allgemeinverfügung

Eine Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 31. Januar 2021. Damit regelt der Landkreis die Modalitäten der Quarantäne. Die gleichlautende Verfügung ergeht auch in allen anderen Landkreisen, um ein landeseinheitliches Vorgehen sicherzustellen. Von Quarantäne Betroffene erhalten jedoch weiterhin einen Quarantäne-Bescheid durch das Landratsamt.

    Video-Botschaft von Landrat Michael Harig an die Menschen im Landkreis Bautzen

    Landrat Michael Harig hat sich im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung in einer Video-Botschaft an die Menschen im Landkreis Bautzen gewandt.

    Aktuelle Fallzahlen

      Gemeindestatistik

      Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

      Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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