Im Landkreis Bautzen sind bis zum Sonnabend, insgesamt 44 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Sonnabend, 13. Februar 2021, insgesamt 44 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.
Weitere 103 Patienten gelten als genesen. 430 Personen sind aktuell infiziert.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 97,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 977 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 95 Corona-Patienten behandelt, 14 davon auf einer Intensivstation.
Neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht
Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates wurde gestern beschlossen und gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf NEU: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, vom 12. Februar 2021, gilt vom 15.02.2021 bis 07.03.2021
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/247146 Eine Zusammenfassung der Änderungen in der Corona-Schutzverordnung erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Informationen zur Öffnung von Grundschulen und Kitas
Grundschulen und Kitas öffnen ab Montag, 15. Februar 2021, wieder im eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt mit festen Gruppen. Eine Gesundheitsbestätigung wie im Jahr 2020 ist nicht mehr erforderlich. Kranke Kinder müssen jedoch zu Hause bleiben. Für Eltern, Schüler, Lehrer, Erzieher und weiteres Personal gilt weiter eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie im Eingangsbereich. Beim Mund-Nasen-Schutz muss es sich nicht um eine FFP2-Maske handeln. Ein OP-Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend. Keine Maskenpflicht besteht bei den Grundschulen und Kitas im Unterricht sowie im Hort, auch nicht auf dem Außengelände. Die Schulpflicht gilt für alle, die Pflicht zum Präsenzunterricht aber nicht. Wer sein Grundschul-Kind lieber zu Hause lassen möchte, meldet dies schriftlich der Schule.
Tagesmütter dürfen regulär öffnen.
Nachdem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen bereits im Präsenzunterricht sind, ermöglicht die neue Corona-Schutz-Verordnung ab dem 22. Februar den Schulbesuch für weitere Schüler. Die Öffnung gilt für die Schüler der Abschlussklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie für die Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr.
Die Öffnung der Grundschulen und Kitas ist an einen Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen im Landkreis gekoppelt. Wird dieser fünf Tage lang überschritten, müssen Grundschulen und Kitas wieder schließen. Entscheidend ist dabei der Blick auf die Woche ab 1. März 2021, denn eine erneute Schließung ist nach der Verordnung frühestens ab 8. März 2021 möglich.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/247126 Weitere Infromationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Verschärfungen für tschechische Grenzpendler und Grenzgänger ab Sonntag
Aufgrund der hohen Infektionszahlen und dem Auftreten von ansteckenderen Corona-Varianten hat das RKI Tschechien zum Virusvarianten-Gebiet erklärt. Wirksam wird dies ab Sonntag, 14. Februar 2021, um 0.00 Uhr. Die genauen Regelungen und Ausnahmen für Berufspendler sind in der Sächsischen Quarantäne-Verordnung geregelt, die vom 14. Februar bis 7. März 2021 gilt.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/247142 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Übernachtungszuschüsse für tschechische Pendler jetzt für alle Firmen
Der Freistaat hat wie angekündigt seine Zuschussregelung für Übernachtungen tschechischer Berufspendler überarbeitet. Diese galten bisher nur für Firmen der kritischen Infrastruktur, jetzt aber können alle Firmen den Zuschuss bei der Landesdirektion beantragen. Die Formulare werden zurzeit erarbeitet und demnächst online sein. Eine Antragstellung per E-Mail an pendlerfoerderung@lds.sachsen.de ist möglich.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/247147 Weitere Infomationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Corona-Fall im Flieger – das gilt für Flugpassagiere
Das RKI hat seine Empfehlungen für die Definition von Kontaktpersonen ersten Grades aktualisiert. Wiederaufgenommen wurde die Empfehlung, dass bei einem bestätigten Corona-Fall im Flugzeug alle Passagiere als enge Kontaktpersonen bewertet werden, die in derselben Reihe oder zwei Reihen davor oder dahinter gesessen haben. Die Flugzeit spielt dabei keine Rolle, ebenso das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ebenfalls relevant sind Kontakte zu infizierten Crew-Mitgliedern. Die Kontaktpersonennachverfolgung wird eingeleitet, wenn der betroffene Flug 28 Tage vor Feststellung der Infektion stattgefunden hat.
Aktuelle Fallzahlen
Gemeindestatistik
Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.
Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.
- https://lkbz.de/coronakarte Die Google-Karte zeigt den Stand vom 25.03.2022.Sie wird nict weiter aktualisiert.