Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: 271 Neuinfektionen, zwei Todesfälle

Coronavirus
14.04.2021

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch insgesamt 271 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 14. April 2021, insgesamt 271 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. 157 weitere Patienten sind genesen. 1.302 Personen sind aktuell infiziert. 1.452 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. Der Wert bildet aufgrund von Personalausfällen im Bescheide-Team nicht die tatsächliche Zahl der aktuell ausgesprochenen Quarantänen ab.

Zwei Patienten im Alter von 62 und 92 Jahren sind verstorben. Insgesamt wurden damit seit Pandemiebeginn 820 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion festgestellt.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 100 Corona-Patienten behandelt, 21 davon auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 232,5. 

Hexenfeuer 2021

Das Hexenfeuer ist als Volksfest einzuordnen (Volksfeste sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr lange Tradition besitzen).

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 der SächsCoronaSchVO ist das Stattfinden von Volksfesten untersagt. Somit ist auch die Durchführung eines Hexenfeuers nach den Bestimmungen der SächsCoronaSchVO nicht möglich.

In diesem Zusammenhang ist noch folgendes anzumerken: Ein etwaig kontrolliertes Abbrennen aufgeschichteter Haufen durch die Feuerwehr ist zwar nicht durch die SächsCoronaSchVO verboten. Jedoch gelten die Kontaktbeschränkungen des § 2 Abs. 1 der SächsCoronaSchVO.

Darüber hinaus sei noch auf folgendes hinzuweisen: Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle (= aufgeschichteter Hexenhaufen) zum Zwecke der Entsorgung ist hiernach nicht möglich.

Das Hexenfeuer kann nicht mit dem am Ostersonntag stattgefundenen Osterreiten verglichen werden.  Das Osterreiten ist ein religiöses Ritual. Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung sind nicht durch die SächsCoronaSchVO untersagt (hierzu § 2a SächsCoronaSchVO). Diese können bei Vorhandensein eines Hygienekonzeptes genehmigt werden. Eine derartige Regelung existiert nicht für das Hexenfeuer.

Impffortschritt im Landkreis Bautzen

Erstimpfungen 27.335
Zweitimpfungen 14.106

Quelle: Freistaat Sachsen

Aktuelle Fallzahlen

    Gemeindestatistik

    Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

    Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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