Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: 188 Neuinfektionen, zwölf Todesfälle

Coronavirus
19.01.2021

Im Landkreis Bautzen sind am Dienstag insgesamt 188 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Im Landkreis Bautzen sind am Dienstag, 19. Januar 2021, insgesamt 188 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Weitere 154 Patienten gelten als genesen. 1.115 Personen sind aktuell infiziert.

Zwölf Patienten im Alter von 79 bis 92 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 432.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 306,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 2.886 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 194 Corona-Patienten behandelt, 28 davon auf einer Intensivstation.

Hohes Interesse an Schnelltests des Gesundheitsamtes

Das Schnelltest-Angebot des Bautzener Gesundheitsamtes wird gut angenommen. Für die am Donnerstag erstmals angebotene Testung sind bereits fast alle der 75 Termine vergeben. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Termine nur für Einwohner des Landkreises Bautzen kostenfrei sind. Für Grenzpendler und Grenzgänger, die auf Kostenerstattungen durch Freistaat und oft auch Arbeitgeber zurückgreifen können, ist das Testangebot am Montag reserviert. Auch für den Fall, dass diese Personengruppe zu den Tests am Donnerstag erscheint, sind pro Test 34,95 Euro zu zahlen. Die Tests finden in der Außenstelle des Gesundheitsamtes auf der Taucherstraße 23 in Bautzen statt.

  • https://lkbz.de/testcenterbautzen Hier können Sie einen Termin in Bautzen, Taucherstraße 23 reservieren. Reservierungen für Einwohner des Landkreises Bautzen (kostenlos)

Kinderkrankengeld wird erweitert

Der Bundesrat hat gestern die befristete Ausweitung der Kinderkrankentage gebilligt. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 wird der Anspruch für jedes Kind bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres auf 20 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 40 Arbeitstage, erweitert. Der Anspruch ist für Versicherte mit mehreren Kindern auf längstens 45 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf längstens 90 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch besteht auch, wenn pandemiebedingt Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden, für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder empfohlen wird, vom Besuch des Kindes einer der genannten Einrichtungen abzusehen.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass den Krankenkassen die Notwendigkeit der pandemiebedingten Kinderbetreuung auf geeignete Weise nachzuweisen ist, z.B. durch eine Bescheinigung der Kinderbetreuungseinrichtung oder der Schule.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten für die Beantragung des Kinderkrankengeldes bei pandemiebedingter Betreuung entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Wir empfehlen, Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.

Deutsch-Sorbisches Volkstheater bereitet sich auf Öffnung im April vor

Das Deutsch-Sorbische Volkstheater soll ab 1. April 2021 wieder öffnen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Verordnungen und damit verbundenen Hygieneauflagen.

Aktuelle Fallzahlen

    Gemeindestatistik

    Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

    Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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