Bautzen, DER LANDKREIS

Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes auf dem Gebiet der Stadt Kamenz sowie der Gemeinden Oßling und Nebelschütz geplant

24.04.2024

Unterlagen zum Verfahren können hier bis zum 24. Mai 2024 eingesehen werden. Einwendungen sind bis zum 07. Juni 2024 möglich.

Erster Entwurf der Rechtsverordnung zum neuen Trinkwasserschutzgebiet

Für die neu errichtete und aus einem Versorgungsbrunnen bestehende Trinkwassergewinnungsanlage Döbra-Milstrich soll erstmalig ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt werden. Das Trinkwassergewinnungsgebiet dient der langfristigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch die Anlagenbetreiberin und Begünstigte des Wasserschutzgebietes, der ewag Kamenz.

Das geplante Trinkwasserschutzgebiet betrifft die Territorien der Gemarkungen Deutschbaselitz, Zschornau, Schiedel der Stadt Kamenz, die Gemarkung Milstrich der Gemeinde Oßling sowie die Gemarkung Piskowitz der Gemeinde Nebelschütz.

Einwände gegen die Neuausweisung sind bis zum 07. Juni 2024 möglich

Haben Sie Einwände gegen die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes oder Anregungen zum Entwurf, können Sie diese bis zum 07. Juni 2024 im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstarße 55 vorbringen. Das ist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift möglich.

Unterlagen zum Verfahren

Die Unterlagen zum Verfahren der Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes Döbra-Milstrich können Sie hier bis zum 24. Mai 2024 einsehen:

Rechtsgrundlagen

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Sächsische Wassergesetz. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und des Freistaates Sachsen können Sie die Rechtsvorschriften einsehen.

Ihre Ansprechpartner

Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".